Schwarz-Rot will Straßen, Schienen und Wasserwege schneller planen   

28.09.2018

Die A 20 in Schleswig-Holstein wird und wird nicht fertig – und ist bei weitem nicht das einzige Bauvorhaben bundesweit, das bereits in der Planungsphase sehr viel Zeit gekostet hat. Deutschland ist bei der Planung von Bauprojekten viel zu langsam. Deswegen hat die schwarz-rote Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Planungsbeschleunigung erarbeitet, der heute in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten wurde. Als zuständiger Berichterstatter meiner Fraktion habe ich meine Position in einer Rede erläutert:

In den vergangenen Jahrzehnten haben wir zu wenig in unsere Straßen, Brücken und Schienen investiert – jetzt sind sie vielerorts im schlechten Zustand. Wir haben zu viel Personal gerade in den Planungsbehörden abgebaut und müssen nun um jeden Planungsingenieur kämpfen. Viele Menschen haben zudem den Eindruck gewonnen, dass Großvorhaben nicht für, sondern gegen sie durchgesetzt wurden. Das können wir uns nicht leisten. Deutschland ist Wirtschaftsmotor und zentrale Verkehrsachse Europas. Damit das auch so bleibt, gehen wir mit dem Gesetzentwurf zur Planungsbeschleunigung den wichtigen ersten Schritt, um wieder schneller zu werden.

Mit dem Gesetz soll u.a. die Vorbereitung für die Bauphasen erleichtert werden. Wenn z.B. für den Naturschutz ein Ausgleichsgebiet geschaffen werden soll oder Munition aus dem zweiten Weltkrieg vor dem eigentlichen Bau entfernt werden muss, darf damit künftig schon vor dem Planfeststellungsbeschluss begonnen werden. Zudem werden bei Schienenprojekten die Anhörung und die Planfeststellung beim Eisenbahnbundesamt gebündelt. Damit kann Doppelarbeit vermieden und rund ein halbes Jahr pro Verfahren gespart werden. Eine weitere wichtige Verbesserung ist die Vereinfachung der Plangenehmigung beim Ersatzneubau. Bisher muss für den Ersatz einer bestehenden Brücke ein vollständiges Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden – das ist überdimensioniert, kostet viel Zeit und niemand versteht es.

Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf weitere Änderungen, die noch zu bewerten sind. Und auch der Bundesrat hat noch Vorschläge, die die Parlamentarier nun prüfen werden. Der Gesetzentwurf ist jetzt ein sehr guter erster Aufschlag. In den parlamentarischen Beratungen werden wir nun diskutieren, wo wir den Gesetzentwurf noch verändern und verbessern wollen.